Gesetze / Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
SGB X§ 8 Begriff des Verwaltungsverfahrens
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 240
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 21.03.2019 – L 6 U 1806/18Zitiert von 2
- BSG, 23.06.2020 – B 2 U 5/19 R(Gesetzliche Unfallversicherung - Sonderrechtsnachfolge - Erlöschen der Geldleistungen gem § 59 S 2 SGB 1 - nicht anhängiges Verwaltungsverfahren im Zeitpunkt des Todes - Auslegung - Gesetzesmaterialien - Inhalt und Schranken des Erbrechts - Verhältnismäßigkeit - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - BK-Anzeigepflicht gem § 202 S 1 SGB 7 - Verfassungsmäßigkeit - informationelles Selbstbestimmungsrecht - Menschenwürde - Recht auf Leben - Recht auf körperliche Unversehrtheit - staatliche Schutzpflichten - Ärzte des Deutschen Mesotheliomregisters - arbeitsteiliges Zusammenwirken - Funktionseinheit - unverzügliche Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit - Zurechenbarkeit der ärztlichen Meldepflichtverletzung - wesentliche Ursache - "gegen sich selbst" gerichtetes Handeln des Versicherten: Veranlassen der behandelnden Ärzte zur Unterlassung einer BK-Anzeige - sozialrechtlicher Nachteil des Rechtsnachfolgers)Zitiert von 12
- BSG, 27.07.2011 – B 12 R 19/09 RRentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit (hier: Lehrtätigkeit im Rahmen der Betreuung von Herzsportgruppen) - Verjährung - Unterbrechung - Hemmung - Vorliegen eines Verwaltungs- bzw BeitragsverfahrensZitiert von 8
- VG Cottbus, 22.06.2020 – 8 K 444/17Zitiert von 1
- SG Gotha, 02.02.2011 – S 40 AS 3737/09Zitiert von 1
- LSG NRW, 29.04.2009 – L 8 R 145/08Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 26.03.2026 – B 10 EG 1/25 R
- BSG, 05.03.2026 – B 7 AS 15/24 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Verjährung des Erstattungsanspruchs - Vierjahresfrist - Hemmung - Neubeginn der Verjährung - unanfechtbarer Stundungsbescheid mit Ratenzahlung - AnerkennungshandlungZitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2026 – L 2 BA 47/24Zitiert von 1
240 Entscheidungen zu § 8 SGB X →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 8 SGB X zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzbuches ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein.